Fluggastrechte bei Nichtbeförderung: Ihr Anspruch auf Entschädigung
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Wenn Passagiere trotz gültigem Ticket nicht befördert werden – etwa aufgrund einer Überbuchung – greift ebenfalls die Europäische Verordnung zu Fluggastrechten EG Nr. 261/2004 zu Fluggastrechten. Doch welche Ansprüche bestehen in solchen Fällen genau? Erfahren Sie hier, welche Rechte Ihnen bei Nichtbeförderung zustehen und wie Sie eine Entschädigung erhalten können!
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Ihre Rechte bei Nichtbeförderung:
💶 Entschädigungssummen: Je nach Flugdistanz stehen Ihnen zwischen 250 € und 600 € zu
⛔️ Unfreiwillige Nichtbeförderung: Anspruch besteht, wenn Ihnen das Boarding ohne freiwilligen Verzicht verweigert wurde.
🥪 Betreuungsleistungen: Sie haben Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Hotelunterkunft.
🛫 Ersatzbeförderung: Recht auf schnellstmögliche alternative Beförderung zum Zielort oder vollständige Ticketerstattung.
Wann liegt eine Nichtbeförderung vor?
Von Nichtbeförderung spricht man, wenn Passagiere trotz gültigem Ticket und rechtzeitigem Erscheinen am Gate nicht an Bord gelassen werden, weil nicht genügend Sitzplätze verfügbar sind. Häufige Ursache ist die Überbuchung von Flügen.
Viele Fluggesellschaften verkaufen bewusst mehr Tickets, als Sitzplätze vorhanden sind, um Ausfälle durch No-Shows auszugleichen. Erscheinen jedoch alle gebuchten Passagiere zum Boarding, kann es passieren, dass einzelnen Fluggästen das Einsteigen verweigert wird.
In diesem Fall haben betroffene Passagiere grundsätzlich Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, sofern keine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten wird. Zusätzlich kann, je nach Situation, auch ein Anspruch auf Entschädigung wegen Nichtbeförderung bestehen.
Viele Passagiere wissen jedoch nicht, dass sie eine Entschädigung für Nichtbeförderung beim Flug von bis zu 600 € gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261 verlangen können. Ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, können Sie schnell und völlig kostenlos von AirHelp prüfen lassen. Eine Gebühr fällt nur im Erfolgsfall an, wenn die Airline wirklich zahlen muss.
Checkliste für die Schadensmeldung:
Bordkarten inklusive Flugnummer
Buchungsbestätigung
Belege für alternative Beförderung
Gutscheine
Nachweise über entstandene Zusatzkosten
Fotos der Fluginformationstafel mit sichtbarem Datum und Uhrzeit
Falls möglich: schriftliche Stellungnahme der Fluggesellschaft zum Grund der Verspätung

Ihre Rechte bei unfreiwilliger Nichtbeförderung auf einen Blick
Wird Ihnen gegen Ihren Willen das Boarding verweigert, obwohl Sie über ein gültiges Ticket verfügen und rechtzeitig am Gate erschienen sind, haben Sie gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf mehrere Rechte und Leistungen.
Diese Ansprüche gelten insbesondere bei Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung und können je nach Einzelfall Erstattung, Ersatzbeförderung sowie eine Entschädigung umfassen.
Was bedeutet Nichtbeförderung bei einem Flug?
Nichtbeförderung, auch als Denied Boarding bezeichnet, liegt vor, wenn Passagieren trotz bestätigter Buchung, gültigem Ticket und rechtzeitigem Erscheinen am Gate der Einstieg ins Flugzeug verweigert wird.
In der Praxis geschieht dies meist unfreiwillig aufgrund von Überbuchungen, da viele Fluggesellschaften mehr Tickets verkaufen als Sitzplätze verfügbar sind.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten der Nichtbeförderung, die rechtlich unterschiedlich behandelt werden.
Wichtig ist, dass die Fluggesellschaft für die Nichtbeförderung verantwortlich ist, damit ein Entschädigungsanspruch besteht. Die Entschädigungssumme richtet sich nach der Flugstrecke und kann bis zu 600 Euro betragen.
Kurzstrecken (bis 1500 km): 250 Euro
Mittelstrecken (1500 km bis 3500 km): 400 Euro
Langstrecken (über 3500 km): 600 Euro.
Passagiere sollten darauf achten, alle relevanten Belege aufzubewahren und sich den Grund der Nichtbeförderung schriftlich bestätigen zu lassen, um ihre Ansprüche geltend machen zu können.
Warum kann Freiwillige Nichtbeförderung eine nachteilige Option sein?
Bei einer freiwilligen Nichtbeförderung entscheiden sich Passagiere, auf einen späteren Flug umzubuchen oder ganz auf die Reise zu verzichten. Dafür erhalten sie oft:
Vergünstigungen oder Gutscheine für zukünftige Flüge,
Ein Upgrade auf die Erste Klasse.
Allerdings verlieren sie damit den Anspruch auf Entschädigung bei Nichtbeförderung im Flug von bis zu 600 € gemäß EG 261, auch bei Billigflügen. Dieser Anspruch bleibt nur bei unfreiwilliger Nichtbeförderung bestehen und kann bis zu 3 Jahre nach dem Reisedatum geltend gemacht werden (Fristen variieren je nach Land).
Entschädigungsrechner
Prüfen Sie, wieviel Entschädigung Sie für einen verspäteten oder annullierten Flug erhalten könnten.
Gilt für Verspätungen von über 3 Stunden und kurzfristigen Annullierungen.
Das sollten Sie tun, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wurde
Wird Ihnen am Flughafen die Beförderung verweigert, sind viele Passagiere zunächst verunsichert und fühlen sich machtlos. Genau in dieser Situation ist es jedoch wichtig zu wissen, welche Rechte Sie haben und wie Sie richtig reagieren.
Wenn Sie wegen einer Nichtbeförderung am Flughafen festsitzen, können Sie aktiv etwas tun, um Ihre Ansprüche zu sichern. Mit unserer übersichtlichen Checkliste bei Denied Boarding sind Sie optimal vorbereitet und wissen genau, welche Schritte jetzt wichtig sind.
Geben Sie Ihren Sitzplatz nicht freiwillig gegen Gutscheine oder Ähnliches auf.
Bewahren Sie Ihre Bordkarte oder Ihr E-Ticket auf.
Lassen Sie sich den Grund für die Nichtbeförderung schriftlich vom Bodenpersonal bestätigen.
Fordern Sie einen Ersatzflug an Ihr Ziel.
Heben Sie Belege auf, falls Sie infolge der Nichtbeförderung zusätzlich Geld ausgeben müssen, um es sich von der Airline erstatten zu lassen.
Prüfen Sie mit AirHelp, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Bei einer freiwilligen Nichtbeförderung erklären sich einzelne Passagiere bereit, ihren Sitzplatz aufzugeben und auf einen späteren Flug umzubuchen oder ganz auf die Reise zu verzichten. Als Gegenleistung bieten Airlines häufig Gutscheine, Meilen, Geldbeträge oder Upgrades an. Das kann auf den ersten Blick attraktiv wirken, allerdings sollten Reisende genau abwägen.
Denn bei einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung kann gemäß EU-Verordnung EG 261/2004 eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zustehen, unabhängig vom Ticketpreis, also auch bei günstigen Flügen. Wer freiwillig verzichtet, verliert diesen Anspruch dauerhaft. Eine nachträgliche Entschädigung ist dann ausgeschlossen.
Anders verhält es sich bei einer unfreiwilligen Nichtbeförderung. Wird Ihnen das Boarding gegen Ihren Willen verweigert, bleibt der Anspruch auf Entschädigung bestehen und kann in Deutschland bis zu drei Jahre nach dem Reisedatum geltend gemacht werden (die Verjährungsfrist kann je nach Land variieren).
Findet sich kein freiwilliger Kandidat, darf die Airline selbst entscheiden, welche Passagiere nicht befördert werden. In diesem Fall stehen Ihnen umfangreiche Rechte zu.
Ihre Rechte bei unfreiwilliger Nichtbeförderung
Betroffene Passagiere haben neben einer möglichen Ausgleichszahlung nach EG 261 Anspruch auf:
Betreuungsleistungen, z. B. Snacks, Getränke sowie bei längeren Wartezeiten eine Hotelübernachtung inklusive Transfer
Kostenerstattung, falls die Airline diese Leistungen verweigert (gegen Vorlage angemessener Belege)
Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, auch mit alternativen Verkehrsmitteln
Ticketpreiserstattung, wenn kein Ersatzflug angeboten wird
Rückflug zum ursprünglichen Abflugort, falls Sie auf einem Umsteigeflughafen stranden
Wichtiger Hinweis für Passagiere
Machen Sie dem Airline-Personal klar, dass Sie nicht freiwillig auf Ihren Sitzplatz verzichten und keine Gutscheine oder Kulanzleistungen akzeptieren möchten. Bitten Sie nach Möglichkeit um eine schriftliche Bestätigung der Nichtbeförderung und bestehen Sie auf Ihre Betreuungsleistungen vor Ort.
Wann gibt es eine Entschädigung wegen Nichtbeförderung auf dem Flug?
Eine Entschädigung bei Nichtbeförderung wird nur gezahlt, wenn die Bedingungen gemäß EG 261 erfüllt sind und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. vorliegen. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören:
Schlechte Wetterbedingungen,
Flughafenschließungen,
Streiks des Flughafenpersonals,
Sicherheitsvorfälle,
Andere unvorhersehbare Ereignisse.
Nicht als außergewöhnlich gelten jedoch Streiks des Airline-Personals oder technische Defekte.
Die Entschädigungshöhe hängt von der Flugstrecke und Dauer der Verspätung ab. Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn:
Der Flug unter die EU-Fluggastrechteverordnung fällt,
Der Flug in der EU startet oder landen soll (bei Flügen außerhalb der EU gilt dies nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat).
Eine Person kann nicht mitfliegen: Darf eine Airline das Boarding verweigern?
Wenn einer Person das Boarding verweigert wird und es somit zu einer Nichtbeförderung auf einem Flug kommt, kann das verschieden Gründe haben. Aber darf die Airline einfach das Boarding verweigern?
Die Antwort lautet: Ja, die Airline darf das Boarding unter bestimmten Umständen verweigern. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsbedenken bestehen oder wenn Passagiere die notwendigen Reisedokumente nicht vorlegen können. Hier sind die häufigsten Gründe:
Wird Ihnen das Boarding aufgrund von Überbuchung oder ähnlichen Gründen durch die Airline verweigert, stehen Ihnen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 umfassende Rechte zu. Dazu zählen sowohl eine mögliche Entschädigung als auch verpflichtende Betreuungsleistungen.
Zu den Betreuungsleistungen gehören unter anderem:
kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen während der Wartezeit
eine Hotelunterbringung inklusive Transfer, wenn eine Übernachtung erforderlich ist
eine alternative Beförderung zum Zielort oder wahlweise die Erstattung des Ticketpreises
Entscheidend für den Entschädigungsanspruch
Wichtig für die Entschädigung ist ausschließlich die tatsächliche Ankunftszeit am endgültigen Zielort Ihrer Reise. Diese muss mindestens drei Stunden verspätet sein.
Nicht ausschlaggebend sind hingegen:
Verzögerungen am Abflughafen, wenn die verlorene Zeit später wieder aufgeholt wird
Verspätungen beim Umsteigen, sofern das Endziel mit weniger als drei Stunden Verspätung erreicht wird
Erreichen Sie Ihr Reiseziel also trotz einer längeren Wartezeit unterwegs rechtzeitig, besteht kein Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Abflug oder ein Anschlussflug verspätet war.
Im Zweifel lohnt sich eine individuelle Prüfung Ihres Anspruchs, da die Bewertung stets auf die konkrete Reiseroute und die tatsächliche Ankunftszeit abstellt.
Nichtbeförderung bei Flug während Pauschalreise
Auch wenn Sie im Rahmen einer Pauschalreise eine Nichtbeförderung erleben, haben Sie bestimmte Rechte und Ansprüche, die sowohl gegenüber der Fluggesellschaft als auch dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden können. Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) gilt auch für Pauschalreisende und sieht folgende Rechte vor:
AirHelp empfiehlt, alle Belege und schriftlichen Bestätigungen der Gründe für die Nichtbeförderung aufzubewahren, um Ihre Ansprüche effektiv geltend machen zu können. Wenden Sie sich sowohl an die Fluggesellschaft als auch an den Reiseveranstalter, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Nichtbeförderung wegen überbuchtem Flug
Die häufigste Ursache für Nichtbeförderung ist, dass die Fluggesellschaft den Flug überbucht hat und kein Sitzplatz mehr für Sie frei ist, obwohl Sie ein Ticket haben. Wieso? Nun, es kommt häufig vor, dass Passagiere kurzfristig entscheiden ihren Flug nicht anzutreten. Da die Fluggesellschaften aber Ihre Flieger vollbesetzen möchten, verkaufen sie meistens einfach bei jedem Flug einige Tickets mehr. So wollen Sie sichergehen, dass die Flieger vollständig ausgelastet sind.
Wie AirHelp Ihnen bei Nichtbeförderung hilft
Vermutlich haben Sie inzwischen den Eindruck, dass es ziemlich nervenaufreibender sein kann, eine Entschädigung bei Nichtbeförderung Flug von der Fluggesellschaft einzufordern. Leider stimmt das, denn die Fluggesellschaft hat selbstverständlich keinerlei unternehmerisches Interesse daran, Sie finanziell zu entschädigen. Daher kann es sein, dass die Fluggesellschaft Ihre Forderung einfach ablehnt oder sogar ignoriert, obwohl Sie im Recht sind.
Hier kommt AirHelp ins Spiel. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Branche der Fluggastrechte wissen wir, welche Ausreden die Fluggesellschaften verwenden und wie Sie trotzdem Ihre Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungsrechner ein und lehnen Sie sich zurück, während wir den Papierkram und die Kommunikation mit der Airline für Sie übernehmen und Ihre Entschädigung einfordern.
AirHelp…
Ist das weltweit größte Unternehmen für Entschädigungen bei Flugproblemen
Verwendet innovative Technologie für jede Forderung.
Kämpft sich für Sie durch den Bürokratiedschungel
Erhebt nur Gebühren, wenn die Klage erfolgreich ist.
