Flugverspätung Geschäftsreise: Ihre Entschädigung
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Eine Flugverspätung oder ein Flugausfall auf Geschäfts- bzw. Dienstreise gehört zu den besonders ärgerlichen Situationen im beruflichen Alltag. Dienstreisen sind meist strikt durchgetaktet. Kommt es zu Verzögerungen, lassen sich Termine häufig nicht einhalten. Meetings müssen verschoben oder sogar komplett abgesagt werden.
Hinzu kommen oft Überstunden, zusätzliche Übernachtungskosten sowie Mehrausgaben für Verpflegung. Auch der organisatorische Aufwand steigt: Umbuchungen, Abstimmungen mit Kunden oder Kollegen und kurzfristige Reiseanpassungen kosten wertvolle Arbeitszeit.
Was viele Geschäftsreisende nicht wissen: Auch bei einer Flugverspätung auf Dienstreise stehen Ihnen Fluggastrechte zu. Entscheidend ist nicht der Reisezweck, sondern die Flugstrecke und die Ursache der Verspätung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Entschädigung bei Flugverspätung auf Geschäftsreise geltend machen – selbst dann, wenn das Ticket vom Arbeitgeber gebucht oder bezahlt wurde.
Die Experten von AirHelp erklären Ihnen die Rechtslage bei Flugverspätungen auf Dienst- und Geschäftsreisen und prüfen kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zusteht. Kosten fallen nur an, wenn Ihr Anspruch erfolgreich durchgesetzt wird.
Erfahren Sie alles Wichtige zur Entschädigung bei Flugverspätungen während Geschäftsreisen
💶 Entschädigung bei Flugverspätungen auf Dienstreisen: Bis zu 600 € gemäß EU-Verordnung.
👩💻 Anspruch steht in der Regel dem Reisenden, nicht dem Arbeitgeber, zu.
🛄 Auch Arbeitgeber können bei erheblichen Verzögerungen Erstattungen verlangen (z. B. Arbeitszeitverluste).
Steht die Entschädigung bei Geschäftsreisen dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu?
Bei einer geschäftlichen Reise stellt sich die Frage, wer den Schadensersatz für eine Flugverspätung erhält. Dies ist in der EU-Verordnung EG 261 eindeutig geregelt. Demnach steht die Ausgleichszahlung nicht dem Arbeitgeber, sondern dem Reisenden zu. Wer das Flugticket gebucht und bezahlt hat, spielt dabei keine Rolle. Wer viel für die Firma reist, kann über das Jahr eine stattliche Summe an Ansprüchen aus Flugverspätungen ansammeln. Bei Verzögerungen von mehr als drei Stunden stehen Ihnen Erstattungen von bis zu 600 Euro zu. Nutzen Sie Ihr Recht und fordern Sie mithilfe der Experten von AirHelp die Ihnen zustehende Wiedergutmachung einfach und schnell ein.
Eine Ausnahme besteht, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, dass Sie Ihre Erstattung für Flugverspätungen an das Unternehmen abtreten müssen. Prüfen Sie deshalb Ihren Dienstreiseauftrag und den Arbeitsvertrag, welche Regelung sie enthalten. Solche Abtretungsvereinbarungen sind rechtlich zulässig, weil eine Dienstreise zur Arbeitszeit gehört. Besteht keine dienstliche Regelung, fällt der Anspruch auf die Dienstreisenden.
Auch bei einer Flugverspätung auf einer Geschäftsreise kann Ihnen als Fluggast eine Entschädigung zustehen, es sei denn, Sie haben in einer Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber Ihre Entschädigungsansprüche an den Arbeitgeber abgetreten.
Steht Ihnen Entschädigung bei einer Flugverspätung für Dienstreisen zu?
Damit Sie eine Flugentschädigung bei einer Dienstreise geltend machen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese unterscheiden sich nicht von privaten Reisen, werden im beruflichen Kontext jedoch häufig übersehen.
Um Ihnen einen schnellen Überblick zu geben, haben wir die wichtigsten Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Flugverspätung auf Dienst- oder Geschäftsreise übersichtlich zusammengestellt. So erkennen Sie auf einen Blick, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und ob sich eine Anspruchsprüfung lohnt.
Sie sind an Ihrem Ziel mehr als 3 Stunden später als geplant angekommen.
Sie haben am Flughafen rechtzeitig eingecheckt (meistens schließt der Check-In etwa 45 Minuten vor Abflug).
Die Flugstörung ist nicht länger als drei Jahre her.
Die Verantwortung für die Flugverspätung der Dienstreise liegt bei der Fluggesellschaft.
Der Flug ist innerhalb der EU gestartet oder gelandet (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat).
Der Arbeitgeber kann ebenfalls bei einer Verspätung auf Dienstreisen eine Entschädigung verlangen
Auch wenn zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden keine ausdrückliche Abtretungsregelung besteht, kann der Arbeitgeber bei einer Flugverspätung oder einem Flugausfall auf Geschäftsreisen unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen. Hintergrund ist, dass durch die Verzögerung produktive Arbeitszeit verloren geht, in der der Geschäftsreisende ansonsten betriebliche Aufgaben hätte erfüllen können.
Der Arbeitgeber kann dabei nicht nur die Kosten der ausgefallenen Arbeitszeit, sondern auch anteilige Sozialversicherungsbeiträge geltend machen. Unter Umständen können zudem Überstundenzuschläge, vertraglich vereinbarte Boni, Vertragsstrafen wegen verpasster Termine sowie Umsatzeinbußen, die direkt durch die Flugverspätung entstanden sind, erstattungsfähig sein.
Wichtig: Diese Ansprüche ergeben sich nicht aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004), sondern aus dem Montrealer Übereinkommen. Anders als bei pauschalen Flugentschädigungen wird hier kein Fixbetrag gezahlt, sondern ausschließlich der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Der maximale Schadenersatz beträgt derzeit rund 5.900 € pro Passagier.
Wie hoch ist der Anspruch bei Flugverspätungen?
Nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 richtet sich der Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung in erster Linie danach, wie viele Stunden später Sie am Zielflughafen ankommen. Maßgeblich ist dabei ausschließlich die tatsächliche Ankunftszeit, nicht der verspätete Abflug.
Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Flugdistanz, da sie die Höhe der Entschädigung bestimmt. Darüber hinaus spielt es eine Rolle, ob der Flug innerhalb der EU stattfand oder von bzw. in einen Drittstaat führte, sowie, ob die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat.
Unabhängig von einer möglichen Geldentschädigung haben Passagiere bei längeren Wartezeiten außerdem Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu zählen unter anderem kostenlose Mahlzeiten und Getränke, Telefonate oder Nachrichten sowie (falls erforderlich) eine Hotelübernachtung inklusive Transfer.
Kommt der Flug durch Verschulden der Airline nicht zustande, beträgt die Erstattung bei Flugverspätungen ebenfalls 600 Euro.
Wann sind Ansprüche für Flugverspätungen ausgeschlossen?
Für die Entschädigung einer Flugverspätung bei Geschäftsreisen gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Es empfiehlt sich daher, Ansprüche nicht aufzuschieben. AirHelp prüft Ihren Anspruch auf Flugverspätung-Entschädigung schnell, kostenlos und unkompliziert.
Nicht jeder Flug ist jedoch entschädigungsfähig. Keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Flugverspätung haben unter anderem:
Passagiere, die mit einem reinen Gratisticket reisen, etwa Reisebegleiter bei Gruppenreisen
Geschäftsreisende mit exklusiven Sondertarifen, die nicht öffentlich buchbar sind
Flüge, die außerhalb der EU starten und enden
Flüge, die außerhalb der EU beginnen und von einer Nicht-EU-Airline durchgeführt werden
Erfüllt Ihr Flug die Voraussetzungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004, kann Ihnen jedoch auch auf einer Dienst- oder Geschäftsreise eine Entschädigung zustehen. Eine individuelle Prüfung lohnt sich in jedem Fall.
Höhere Gewalt
Beim Auftreten außergewöhnlicher Umstände ist die Airline zu keinen Erstattungsleistungen verpflichtet. Dies betrifft:
politische Unruhen
Streiks von Flughafenmitarbeitern oder Fluglotsen.
Bei Personalstreiks der Fluggesellschaft, liegt dagegen keine höhere Gewalt vor. In diesem Fall ist die Airline zum Schadensersatz verpflichtet. Dies gilt auch für technische Defekte.
Sind alle geschäftlichen Flüge von der EU-Verordnung EG 261 abgedeckt?
Wenn Ihre Geschäftsreise innerhalb Europas stattfindet, ist sie von der EU-Verordnung EG 261 abgedeckt. Zusätzlich zum Luftraum der Europäischen Union deckt die EU-Verordnung auch Island, Norwegen, die Schweiz und die sogenannten „äußersten Randregionen“ ab.
Aber selbst wenn Sie Ihre Dienstreise von einem Flughafen in der EU aus beginnen, sind Sie von der Verordnung geschützt, unabhängig vom Zielflughafen. Gute Nachrichten also, falls Sie regelmäßig geschäftlich nach Nordamerika oder Asien fliegen.
Und es wird noch besser: Selbst wenn Ihr Flug außerhalb der EU startet, aber mit einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird, ist er von der EU-Verordnung abgedeckt. Das bedeutet, Ihnen könnte bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Flug Entschädigung bei Dienstreisen zustehen.
| Reiseroute | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
|---|---|---|
| Start innerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU | ✔️ Abgedeckt | ✔️ Abgedeckt |
| Start innerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU | ✔️ Abgedeckt | ✔️ Abgedeckt |
| Start außerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU | ✔️ Abgedeckt | ❌ Nicht abgedeckt |
| Start außerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU | ❌ Nicht abgedeckt | ❌ Nicht abgedeckt |
