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Dreitägiger Pilotenstreik bei Volotea beeinträchtigt Flüge von 8 französischen Stützpunkten

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Recht auf Entschädigung

Überprüft von Alice Mariscotti-Wyatt

Letzte Aktualisierung: 2. September 2026

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Betroffene Flughäfen

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Betroffene Fluggesellschaften

Übersicht über die Beeinträchtigung

Fluggästen, die mit Volotea von Bordeaux, Brest, Lille, Lyon, Marseille, Nantes, Straßburg und Toulouse fliegen, drohen vom 4. September 2026 bis zum 6. September 2026 Verspätungen und Annullierungen, da in Frankreich stationierte Piloten einen dreitägigen Streik durchführen. Der Flughafen Nizza Côte d’Azur könnte ebenfalls betroffen sein, und Beobachter von Flugbeeinträchtigungen haben die Aktion als ein Ereignis der Stufe 3 eingestuft, was bedeutet, dass mit weitreichenden Flugplanbeeinträchtigungen zu rechnen ist. Da der Konflikt die eigenen Piloten der Fluggesellschaft betrifft, haben Passagiere auf Strecken unter EU-Regulierung, deren Flüge annulliert werden oder sich um mehr als 3 Stunden verspäten, gemäß EG 261 möglicherweise Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung, eine Umbuchung oder eine Rückerstattung sowie Betreuungsleistungen bei längeren Wartezeiten.

Passagiere, die von dieser Flugbeeinträchtigung betroffen sind, haben gemäß den Fluggastrechteverordnungen möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.

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Details zur Beeinträchtigung

Fluggäste, die mit Volotea von 8 französischen Stützpunkten fliegen — darunter der Flughafen Bordeaux-Mérignac, der Flughafen Brest Bretagne, der Flughafen Lille, der Flughafen Lyon-Saint-Exupéry, der Flughafen Marseille Provence, der Flughafen Nantes Atlantique, der Flughafen Straßburg und der Flughafen Toulouse-Blagnac — müssen vom 4. September 2026 bis zum 6. September 2026 mit Annullierungen und Verspätungen rechnen. Auch der Flughafen Nizza Côte d’Azur wird voraussichtlich von den Auswirkungen betroffen sein.

Für Fluggäste könnte dies kurzfristige Änderungen zu Beginn des ersten Septemberwochenendes bedeuten. Beobachter von Flugbeeinträchtigungen haben die Aktion als ein Ereignis der Stufe 3 eingestuft, was bei einer hohen Beteiligung der Piloten auf erhebliche Beeinträchtigungen des Flugplans und weitreichende Annullierungen hindeutet.

Die Streikankündigung wurde am 27. August 2026 gemeinsam von SNPL, UNAC und SPL eingereicht, und die Aktion wurde am 2. September 2026 angekündigt. Wie stark die Flüge betroffen sein werden, hängt davon ab, wie viele Piloten sich dem Streik anschließen und ob Volotea Ersatzcrews einsetzen kann, um Teile des Flugplans aufrechtzuerhalten.

Nach den französischen Streikvorschriften müssen Piloten 48 Stunden im Voraus einzeln erklären, ob sie eine Teilnahme planen. Das bedeutet, dass Volotea bis Donnerstagabend wissen sollte, welche Crews die Arbeit niederlegen wollen, und die Fluggäste mindestens 24 Stunden vor Streikbeginn über bestätigte Annullierungen informiert werden sollten.

Die Beeinträchtigung wird voraussichtlich Folgendes betreffen:

  • Inlandsstrecken innerhalb Frankreichs

  • Grenzüberschreitende Flüge nach Italien, Spanien, Portugal, Griechenland und Algerien von den betroffenen Basen

  • Flugverbindungen mit Bezug zum Flughafen Nizza Côte d’Azur

Volotea hat noch keine Liste der annullierten Flüge veröffentlicht. Das bedeutet, dass viele Reisende auf Aktualisierungen warten müssen, bevor die Fluggesellschaft einen reduzierten Flugplan festlegt – insbesondere auf Regionalstrecken, auf denen Volotea oft die einzige Fluggesellschaft ist und Alternativen schnell wegfallen können.

Laut den Gewerkschaften schwelt der Konflikt bereits seit Jahren. Sie argumentieren, dass die Gehälter der Piloten seit dem Start von Volotea im Jahr 2012 weitgehend unverändert geblieben sind und dass vier Runden obligatorischer jährlicher Gehaltsverhandlungen seit 2021 zu keinen nennenswerten Fortschritten geführt haben.

Die Gewerkschaften haben zudem auf eine Geldstrafe in Höhe von 247.450 € verwiesen, die 2022 von einem Gericht in Nantes wegen Verstößen gegen die französischen Flugzeitregelungen verhängt wurde, und erklärt, dass diese länger bestehende Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens und der Sicherheit der Piloten widerspiegelt.

Der Zeitpunkt erhöht den Druck auf alle, die in Frankreich reisen, zusätzlich. Das Kabinenpersonal von French Bee streikt bereits bis zum 6. September 2026, und das Kabinenpersonal von easyJet France hat eine rollierende Streikankündigung für den gesamten Monat herausgegeben, sodass das erste Septemberwochenende zu einer der am stärksten beeinträchtigten Phasen der Saison für die französische Luftfahrt werden könnte.

Wenn Sie demnächst mit Volotea fliegen, lohnt es sich, Ihre Buchung vor Donnerstag genau zu überprüfen und sich frühzeitig nach alternativen Reisemöglichkeiten umzusehen. Wird Ihr Flug annulliert, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine kostenlose Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug oder eine vollständige Rückerstattung anbieten, wenn Sie die Reise nicht antreten möchten.

Da dieser Konflikt die eigenen Piloten von Volotea betrifft, haben Passagiere auf Strecken, die den EU-Vorschriften unterliegen, möglicherweise Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung gemäß EG 261, wenn ihr Flug kurzfristig annulliert wird oder mit mehr als 3 Stunden Verspätung ankommt. Die Fluggesellschaft sollte zudem bei Verspätungen von mehr als 2 Stunden Mahlzeiten und Erfrischungen sowie eine Unterkunft und den Transfer bereitstellen, falls Sie über Nacht stranden. Wenn Sie wissen möchten, was für Ihre Reise gilt, können Sie Ihren Anspruch in nur 2 Minuten mit der kostenlosen Flugprüfung von AirHelp prüfen.

Kennen Sie Ihre Rechte

Das sind Ihre Fluggastrechte

Bei einer Flugbeeinträchtigung haben Sie gemäß EG 261 und anderen anwendbaren Gesetzen gegebenenfalls Anspruch auf verschiedene Betreuungsleistungen und Entschädigungen.

Bis zu 600 € Entschädigung

Passagiere, deren Flüge annulliert wurden oder mehr als 3 Stunden Verspätung hatten, haben möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € Entschädigung pro Person. Prüfen Sie Ihren Flug.

Umleitung oder Rückerstattung

Wenn Ihr Flug annulliert wird, muss Ihre Fluggesellschaft Ihnen eine Alternative anbieten. Sie können auch eine vollständige Rückerstattung erhalten, wenn Sie nicht mehr reisen möchten.

Betreuung und Unterstützung

Ihre Fluggesellschaft muss Ihnen Verpflegung und Erfrischungen anbieten, wenn sich Ihr Flug um mehr als einige Stunden verspätet.

Unterkunft

Wenn Sie nicht zu Hause sind und sich Ihr Flug über Nacht verzögert, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Unterkunft und den Transport dorthin anbieten.

Kommunikation

Gemäß EG 261 haben Sie Anspruch auf 2 Telefonanrufe oder E-Mails, wenn sich Ihr Flug um mehr als 1 Stunde verzögert.

Diese Hinweise sollen Ihnen helfen, wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wurde. Die genauen Betreuungsleistungen und Entschädigungen, auf die Sie Anspruch haben, hängen jedoch von Ihren spezifischen Umständen und Ihrem Flug ab. Befolgen Sie stets die Anweisungen Ihrer Fluggesellschaft, insbesondere im Hinblick auf Check-in- und Boarding-Zeiten.

Die Fakten

Zusammenfassung

Beeinträchtigung

Verspätungen und Ausfälle

Ursache

Streik der Fluggesellschaft

Status

Zukünftig – bestätigte Beeinträchtigung

Entschädigung

Möglicher Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung

Betroffene Fluggesellschaften

Volotea, Vincent Aviation, Easyjet

Betroffene Flughäfen

Flughafen Bordeaux-Mérignac, Flughafen Guipavas, Flughafen Lesquin, Internationaler Flughafen Lyon Saint-Exupéry, Flughafen Marseille, Flughafen Nantes Atlantique, Flughafen Straßburg, Flughafen Toulouse-Blagnac, Flughafen Côte d'Azur

Betroffene Städte

Bordeaux, Brest, Lille, Lyon, Marseille, Nantes, Straßburg, Toulouse, Nizza

Betroffene Länder

Frankreich

Start date

2026-09-04

Enddatum

2026-09-06

Überprüft von

Alice Mariscotti-Wyatt

Aktualisierungsdatum

2. September 2026

Was zu tun ist, wenn Ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht ist

Wenn Sie in die, aus der oder innerhalb der Europäischen Union reisen, erfahren Sie hier, was Sie bei einer Beeinträchtigung tun sollten.

Sammeln Sie Nachweise dafür, dass Ihr Flug annulliert wurde, z. B. Bordkarte, Gutscheine und alle anderen Reiseunterlagen.

Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft eine schriftliche Bestätigung der Annullierung und der Gründe dafür geben.

Fordern Sie einen Ersatzflug zu Ihrem Zielflughafen an - oder eine Rückerstattung.

Notieren Sie sich die Ankunftszeit an Ihrem Zielflughafen.

Bitten Sie die Fluggesellschaft, für Mahlzeiten und Erfrischungen zu bezahlen.

Unterschreiben Sie nichts und nehmen Sie keine Angebote an, durch die Sie möglicherweise auf Ihre Rechte verzichten.

Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft bei Bedarf ein Hotelzimmer stellen.

Bewahren Sie Ihre Belege auf, wenn Ihr annullierter Flug am Ende zusätzliche Kosten verursacht.

Teilen Sie es mit Ihren Freunden.

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