Flugannullierung am Flughafen London Heathrow: wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
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Wenn Flugverspätungen oder Annullierungen am Flughafen London Heathrow Ihre Reisepläne durcheinanderbringen, unterstützt Sie AirHelp zuverlässig. Wir übernehmen für Sie den gesamten Papierkram sowie die rechtliche Durchsetzung, damit Sie eine mögliche Entschädigung von bis zu 600 € pro Person einfach und stressfrei geltend machen können.
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Der Flughafen London Heathrow (LHR) ist der größte Flughafen Großbritanniens und eines der bedeutendsten internationalen Luftfahrt-Drehkreuze Europas. Als zentrale Heimatbasis von British Airways und wichtiger Umsteigeflughafen für Geschäfts- und Urlaubsreisen fertigt Heathrow jährlich zig Millionen Passagiere ab. Trotz hochentwickelter Infrastruktur kommt es auch am Flughafen London Heathrow regelmäßig zu Flugverspätungen und Annullierungen.
Für betroffene Reisende bietet die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 weiterhin rechtliche Sicherheit. Sie ermöglicht es Passagieren, unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von der Airline zu erhalten. Der Anspruch ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft und sieht auch Ausnahmen vor.
Eine Entschädigung nach EG 261 kann unter anderem bestehen, wenn:
der Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommt
der Flug kurzfristig annulliert wurde (weniger als 14 Tage vor Abflug)
ein vollständiger Flugausfall vorliegt
der Flug von einem EU-Flughafen gestartet ist oder
der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wurde und in der EU landen sollte
Ihre Fluggastrechte nach Verspätungen und Annullierungen am Flughafen London Heathrow
Wir wissen, wie frustrierend es sein kann, am Flughafen London Heathrow von Flugverspätungen oder Annullierungen betroffen zu sein. Reisen sind für viele Menschen bereits ohne zusätzliche Störungen stressig genug. Kommt es zu Verzögerungen, kann das schnell zu verpassten Anschlussflügen, Hotelreservierungen oder wichtigen Terminen führen – und damit nicht nur Zeit, sondern auch zusätzliche Kosten verursachen.
Genau aus diesem Grund wurde die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eingeführt. Sie schützt Passagiere, indem sie Fluggesellschaften finanziell in die Verantwortung nimmt, wenn sie für Verspätungen, Annullierungen oder andere Flugstörungen verantwortlich sind.
Auch bei Flügen vom oder zum Flughafen London Heathrow kann die Verordnung greifen: Nach EG 261 können Flugverspätungen und Flugausfälle zu einer Entschädigung von bis zu 600 € pro Person führen. Entscheidend ist dabei nicht Ihre Nationalität, sondern die Flugroute und die ausführende Airline. Die Regelung gilt, wenn:
Ihr Flug von einem EU-Flughafen gestartet ist oder
Sie mit einer EU-Fluggesellschaft in die EU geflogen sind.
Dabei werden auch entlegene Regionen der EU berücksichtigt, etwa die Kanarischen Inseln, Madeira, die Azoren oder Französisch-Guayana.
Gilt die Verordnung EG 261 für Ihren Flug?
| Route | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
|---|---|---|
| Abflüge vom Flughafen London Heathrow | ✔️ Ja | ✔️ Ja |
| Ankünfte am Flughafen London Heathrow von innerhalb der EU | ✔️ Ja | ✔️ Ja |
| Ankunft am Flughafen London Heathrow aus einem Nicht-EU-Land | ✔️ Ja | ❌ Nein |
Checkliste für die Schadensmeldung:
Bordkarten inklusive Flugnummer
Buchungsbestätigung
Belege für alternative Beförderung
Gutscheine
Nachweise über entstandene Zusatzkosten
Fotos der Fluginformationstafel mit sichtbarem Datum und Uhrzeit
Falls möglich: schriftliche Stellungnahme der Fluggesellschaft zum Grund der Verspätung

Entschädigung für Annullierungen am Flughafen London Heathrow
Wird Ihr Flug am Flughafen London Heathrow annulliert, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Flugausfall Entschädigung, sofern die Fluggesellschaft für den Flugausfall verantwortlich ist.
Ob ein Anspruch besteht, hängt maßgeblich davon ab, wann Sie über die Annullierung informiert wurden. Erfolgt die Mitteilung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz und kann bis zu 600 € pro Person betragen.
Unabhängig von einer möglichen Entschädigung ist die Airline verpflichtet, für Ihre Betreuung am Flughafen zu sorgen. Dazu zählen kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie – falls erforderlich – eine Hotelunterkunft inklusive Transfer.
Darüber hinaus haben Sie gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf einen Ersatzflug zu Ihrem Zielflughafen, sofern Sie die Reise fortsetzen möchten. Alternativ können Sie sich den Ticketpreis vollständig erstatten lassen.
Entschädigung für verspätete Flüge am Flughafen London Heathrow
Erreicht Ihr Flug am Flughafen London Heathrow Ihren Zielflughafen mit mehr als drei Stunden Verspätung, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Flugverspätung Entschädigung, sofern die Fluggesellschaft für die Verzögerung verantwortlich ist.
Für die Flugverspätung Entschädigung ist ausschließlich die tatsächliche Ankunftszeit am Zielflughafen maßgeblich – nicht der Zeitpunkt des Abflugs. Das bedeutet: Selbst wenn Ihr Flug pünktlich gestartet ist, können Ihnen und Ihren Mitreisenden bis zu 600 € Entschädigung pro Person zustehen, wenn Sie Ihr Ziel mehr als drei Stunden verspätet erreichen.
Zusätzlich zur möglichen Flugverspätung Entschädigung haben Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen durch die Airline. Dazu zählen kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie – bei längeren Wartezeiten – eine Hotelunterkunft inklusive Transfer, ohne dass Ihnen dafür zusätzliche Kosten entstehen dürfen.
Wie viel Entschädigung können Sie erhalten?
| Entfernung | Entschädigung |
|---|---|
| Alle Flüge bis 1.500 km | Bis zu 250 € pro Person |
| Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
| Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
| Flüge äußerhalb der EU über 3.500 km | Bis zu 600 € pro Person |
Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261
Die zurückgelegte Strecke ist der Hauptfaktor zur Festlegung der Entschädigungshöhe. Die Länge der Verspätung kann jedoch in einigen Fällen auch die Höhe der Entschädigung beeinflussen. Verwenden Sie AirHelp, um genau zu berechnen, welche Entschädigung Ihnen möglicherweise zusteht.
Außergewöhnliche Umstände: Wann sind Flüge nicht entschädigungsberechtigt?
Auch am Flughafen London Heathrow gilt: Nicht jede Flugannullierung oder Flugverspätung führt automatisch zu einer Entschädigung. In bestimmten Fällen ist eine Zahlung ausgeschlossen – etwa dann, wenn die Verspätung unvermeidbar war und die Airline aus Sicherheitsgründen handeln musste.
Dies betrifft sogenannte außergewöhnliche Umstände, also Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen. Dazu zählen unter anderem:
Unwetter und extreme Wetterbedingungen
Naturkatastrophen
politische Unruhen
Streiks von Flughafenmitarbeitern oder der Flugsicherung
Wichtig: Streiks von Mitarbeitern der Fluggesellschaft selbst gelten nicht als außergewöhnliche Umstände. In diesen Fällen kann gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.
Sie sollten Ihren Entschädigungsanspruch prüfen, wenn:
Ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet am Zielflughafen angekommen ist oder
weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert wurde.der Flug von einem Flughafen in der EU gestartet ist oder
von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wurde und in der EU landen sollte.die Flugstörung innerhalb der letzten drei Jahre aufgetreten ist.
Entschädigungsrechner
Prüfen Sie, wieviel Entschädigung Sie für einen verspäteten oder annullierten Flug erhalten könnten.
Gilt für Verspätungen von über 3 Stunden und kurzfristigen Annullierungen.
Was gilt bei Streik am Flughafen London Heathrow?
Kommt es am Flughafen London Heathrow aufgrund eines Streiks zu Flugverspätungen oder Annullierungen, stellt sich häufig die Frage, ob ein Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besteht. Wie so oft hängt die Antwort von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Grundsätzlich sieht EG 261 eine Entschädigung nur dann vor, wenn die Fluggesellschaft für die Störung verantwortlich gemacht werden kann. Kein Anspruch besteht hingegen, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen, also Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Airline, durch die ein Flug nicht starten kann oder stark verspätet am Ziel ankommt.
In der Regel besteht kein Entschädigungsanspruch, wenn beispielsweise:
schlechtes Wetter am Flughafen London Heathrow den Flugbetrieb beeinträchtigt
ein medizinischer Notfall den Flug verzögert
ein Naturereignis eintritt (z. B. Vulkanausbruch mit Aschewolken)
politische Unruhen, Sabotage oder sicherheitsrelevante Vorfälle vorliegen
die Flugsicherung oder das Flughafenpersonal streikt
Nicht als außergewöhnliche Umstände gelten hingegen technische Defekte am Flugzeug. Ebenso kann sich eine Airline nicht auf höhere Gewalt berufen, wenn die Flugstörung vorhersehbar und vermeidbar war, etwa bei einem lange im Voraus angekündigten Streik, auf den keine angemessenen Maßnahmen getroffen wurden.
Da die rechtliche Abgrenzung im Einzelfall komplex sein kann, empfiehlt sich eine individuelle Prüfung Ihrer Ansprüche bei Flugverspätung oder Flugausfall am Flughafen London Heathrow. Am einfachsten geht das über eine kostenlose Anspruchsprüfung bei AirHelp.
Wann besteht doch eine Chance auf Entschädigung bei Streik am Flughafen London Heathrow?
Kommt es am Flughafen London Heathrow zu einem Streik des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung, haben Passagiere in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung. Dazu zählen Arbeitskämpfe von Mitarbeitenden des Flughafenbetreibers oder externer Dienstleister, die für Flugverspätungen oder Flugausfälle verantwortlich sind.
Betroffen sind unter anderem Streiks von:
Bodenabfertigungspersonal
Gepäck- und Vorfeldmitarbeitern
Sicherheitspersonal
Bus- oder Transferdiensten
Reinigungskräften
der Flugsicherung
Da diese Beschäftigten nicht direkt bei der Fluggesellschaft angestellt sind, gelten solche Streiks als außergewöhnliche Umstände im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. In diesen Fällen ist die Airline nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.
Betreuungsleistungen bei Streik einfordern
Auch wenn Ihnen bei einem Streik am Flughafen London Heathrow in der Regel keine Entschädigung zusteht, bleibt die Fluggesellschaft weiterhin zu Betreuungsleistungen verpflichtet. Das bedeutet, dass die Airline während der Wartezeit Getränke und Snacks oder vollwertige Mahlzeiten bereitstellen muss.
Zieht sich die Verzögerung über Nacht, haben Passagiere zudem Anspruch auf eine Hotelunterbringung inklusive Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft. Werden diese Leistungen nicht oder nur unzureichend angeboten, können Sie sich die entstandenen Kosten nachträglich erstatten lassen.
Voraussetzung ist, dass:
die Ausgaben angemessen sind und
Sie entsprechende Belege (z. B. Rechnungen für Hotel und Verpflegung) vorlegen können.
Auch diese Ansprüche lassen sich unkompliziert prüfen und durchsetzen. Die Experten von AirHelp unterstützen Sie dabei, Ihre Fluggastrechte am Flughafen London Heathrow geltend zu machen.
Wie kommen Passagiere mit AirHelp zu ihrem Recht?
Falls eine Flugverspätung oder ein Flugausfall vorliegt, der gemäß EU-Richtlinie EG 261 zu einer Entschädigung berechtigt, kann AirHelp die entsprechenden Ansprüche prüfen und gegebenenfalls auch bei der Airline durchsetzen. Für betroffene Verbraucher ist dies völlig risikolos, denn Gebühren fallen nur im Erfolgsfall an. Je nach Einzelfall sind bis zu 600€ Entschädigung pro Person möglich. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt allerdings von Dauer der Verzögerung und der geplanten Flugstrecke ab.
Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist individuell verschieden. Grundsätzlich ist es aber empfehlenswert, dass Passagiere die folgenden Informationen sammeln bzw. bereithalten:
Flugnummer mit allen wichtigen Flugdaten (sechsstellig; z. B. auf der Buchungsbestätigung oder auf dem Ticket zu finden)
Bordkarte oder E-Ticket
Screenshots von Kommunikation mit der Airline (z. B. über die App oder per E-Mail)
Fotos von Informationstafeln, um am Flughafen London Heathrow die Ankunft mit Verspätung zu protokollieren
Wichtig: Entscheidend ist für einen Entschädigungsanspruch gemäß EG 261 immer die Verzögerung am endgültigen Zielort der Reise. Sie muss mindestens drei Stunden betragen (ein kompletter Flugausfall zählt ebenso). Nicht relevant ist hingegen, wenn sich am Flughafen London Heathrow der Abflug um drei Stunden verzögern sollte, aber die verlorene Zeit bis zur Ankunft am Ziel wieder wettgemacht wird. Gleiches gilt für den Umstieg – auch hier zählt nur die Ankunftszeit am Bestimmungsort der Reise.
Tipp: Wenn Sie von einer Flugstörung oder einem Streik betroffen sind, können Sie auch das Bodenpersonal der Airline darum bitten, Ihnen eine Bescheinigung über Dauer und Ursache der Verzögerung auszustellen.
Wichtige Infos zum Flughafen London Heathrow
Der Flughafen London Heathrow (LHR) ist der größte Flughafen Großbritanniens und eines der wichtigsten internationalen Luftfahrt-Drehkreuze Europas. Er liegt rund 23 Kilometer westlich des Londoner Stadtzentrums und dient als zentrale Heimatbasis von British Airways. Mit seinen zahlreichen nationalen, europäischen und interkontinentalen Flugverbindungen zählt Heathrow zu den verkehrsreichsten Flughäfen der Welt.
Wie kommen Sie zum Flughafen London Heathrow?
Der Flughafen London Heathrow ist mit verschiedenen Verkehrsmitteln schnell und komfortabel erreichbar:
Zug: Der Heathrow Express verbindet den Flughafen in ca. 15 Minuten mit London Paddington. Zusätzlich verkehren die Elizabeth Line sowie regionale Bahnverbindungen.
U-Bahn: Die Piccadilly Line der London Underground fährt direkt zu allen Terminals und verbindet Heathrow mit dem Stadtzentrum.
Auto: Gute Anbindung über die Autobahnen M4 und M25; zahlreiche Kurz- und Langzeitparkplätze stehen zur Verfügung.
Bus & Coach: Nationale und regionale Busverbindungen, darunter National Express, verbinden Heathrow mit London und anderen Städten im Vereinigten Königreich.
Aktuelle Verspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Fluggesellschaft | Route | Status | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
03.03.2026 | 07:25 | BA9260 | British Airways | London (LHR) Glasgow (PIK) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
03.03.2026 | 07:20 | BA658 | British Airways | London (LHR) Larnaca (LCA) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
- Annulliert
BA9260
•British Airways
London
••Glasgow
LHR
PIK
Jetzt Anspruch prüfen03.03.2026
07:25
- Annulliert
BA658
•British Airways
London
••Larnaca
LHR
LCA
Jetzt Anspruch prüfen03.03.2026
07:20
