Entschädigung für Flugverspätungen am Flughafen Barcelona

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BCN

Wenn Flugverspätungen oder Annullierungen am Flughafen Barcelona-El Prat Ihre Reisepläne durcheinanderbringen, unterstützt Sie AirHelp zuverlässig. Wir machen es Ihnen leicht, eine mögliche Entschädigung von bis zu 600 € pro Person geltend zu machen, indem wir den gesamten Papierkram und die rechtliche Abwicklung für Sie übernehmen.

Prüfen Sie jetzt unverbindlich, wie viel Entschädigung Ihnen zustehen könnte, indem Sie dem untenstehenden Link folgen.

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Der Flughafen Barcelona-El Prat (BCN) liegt rund 15 Kilometer südwestlich des Stadtzentrums und ist einer der verkehrsreichsten Flughäfen Europas. Als zentrales Drehkreuz für internationale, europäische und nationale Verbindungen fertigt der Flughafen Barcelona jedes Jahr zig Millionen Passagiere ab. Trotz moderner Infrastruktur und hoher Auslastung kommt es auch hier regelmäßig zu Flugverspätungen und Annullierungen.

Für betroffene Reisende greift die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Sie bietet rechtliche Sicherheit und ermöglicht es Passagieren, unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten. Der Anspruch ist jedoch an klare Kriterien gebunden und kennt auch Ausnahmen.

Ein Anspruch auf Entschädigung nach EG 261 kann unter anderem bestehen, wenn:

  • der Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommt

  • der Flug kurzfristig annulliert wurde (weniger als 14 Tage vor Abflug)

  • ein vollständiger Flugausfall vorliegt

  • der Flug von einem EU-Flughafen gestartet ist oder

  • der Flug außerhalb der EU gestartet ist und in Barcelona gelandet ist, sofern die Airline ihren Sitz in der EU hat


Ihre Fluggastrechte nach Verspätungen und Annullierungen am Flughafen Barcelona

Wir wissen, wie frustrierend es sein kann, am Flughafen Barcelona-El Prat von Flugverspätungen oder Annullierungen betroffen zu sein. Reisen sind für viele Menschen bereits ohne zusätzliche Störungen stressig genug. Kommt es zu Verzögerungen, kann das schnell zu verpassten Anschlussflügen, Hotelreservierungen oder wichtigen Terminen führen – und damit nicht nur Zeit, sondern auch Geld kosten.

Genau aus diesem Grund wurde die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eingeführt. Sie schützt Passagiere, indem sie Fluggesellschaften finanziell in die Verantwortung nimmt, wenn diese für Verspätungen, Annullierungen oder andere Flugstörungen verantwortlich sind.

Auch bei Flügen vom oder zum Flughafen Barcelona kann die Verordnung greifen: Nach EG 261 können Verspätungen und Flugausfälle zu einer Entschädigung von bis zu 600 € pro Person führen. Entscheidend ist dabei nicht Ihre Nationalität, sondern die Flugroute und die Airline. Die Regelung gilt, wenn:

  • Ihr Flug von einem EU-Flughafen gestartet ist oder

  • Sie mit einer EU-Fluggesellschaft in die EU geflogen sind.

Dabei werden auch entlegene Regionen der EU berücksichtigt, etwa die Kanarischen Inseln, Madeira, die Azoren oder Französisch-Guayana.

Gilt die Verordnung EG 261 für Ihren Flug?

RouteEU-FluggesellschaftNicht-EU-Fluggesellschaft
Abflüge vom Flughafen Barcelona ✔️ Ja ✔️ Ja
Ankünfte am Flughafen Barcelona von innerhalb der EU ✔️ Ja ✔️ Ja
Ankunft am Flughafen Barcelona aus einem Nicht-EU-Land ✔️ Ja ❌ Nein

Checkliste für die Schadensmeldung:

  • Bordkarten inklusive Flugnummer

  • Buchungsbestätigung

  • Belege für alternative Beförderung

  • Gutscheine

  • Nachweise über entstandene Zusatzkosten

  • Fotos der Fluginformationstafel mit sichtbarem Datum und Uhrzeit

  • Falls möglich: schriftliche Stellungnahme der Fluggesellschaft zum Grund der Verspätung

Hatten Sie Verspätungen am Flughafen in Barcelona? Sie können mit der Anspruchsprüfung von AirHelp sehen, wie viel Ihnen möglicherweise zusteht.

Entschädigung für Annullierungen am Flughafen Barcelona

Wird Ihr Flug am Flughafen Barcelona-El Prat annulliert, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung wegen Flugausfall, sofern die Fluggesellschaft für die Annullierung verantwortlich ist.

Ob ein Anspruch besteht, hängt maßgeblich davon ab, wann Sie über den Flugausfall informiert wurden. Erfolgt die Mitteilung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug, kann Ihnen eine Entschädigung wegen Flugausfalls zustehen. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz und kann bis zu 600 € pro Person betragen.

Unabhängig von einer möglichen Entschädigung wegen Flugausfall ist die Airline verpflichtet, für Ihre Betreuung am Flughafen zu sorgen. Dazu zählen kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie – falls erforderlich – eine Hotelunterkunft inklusive Transfer.

Darüber hinaus haben Sie gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf einen Ersatzflug zu Ihrem Zielflughafen, sofern Sie die Reise fortsetzen möchten. Alternativ können Sie sich den Ticketpreis vollständig erstatten lassen.


Entschädigung für verspätete Flüge am Flughafen Barcelona

Erreicht Ihr Flug am Flughafen Barcelona-El Prat Ihren Zielflughafen mit mehr als drei Stunden Verspätung, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung wegen Flugverspätung, sofern die Fluggesellschaft für die Verzögerung verantwortlich war.

Für die Entschädigung wegen Flugverspätung ist ausschließlich die tatsächliche Ankunftszeit am Zielflughafen entscheidend – nicht der Zeitpunkt des Abflugs. Das bedeutet: Auch bei pünktlichem Start kann Ihnen und Ihren Mitreisenden eine Entschädigung wegen Flugverspätung von bis zu 600 € pro Person zustehen, wenn Sie Ihr Ziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreichen.

Zusätzlich zur möglichen Entschädigung wegen Flugverspätung haben Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen durch die Airline. Dazu gehören kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie, bei längeren Wartezeiten, eine Hotelunterkunft inklusive Transfer, ohne dass Ihnen dafür zusätzliche Kosten entstehen dürfen.

Berechnen Sie, wie viel Ihnen möglicherweise für einen verspäteten oder annullierten Flug zusteht.


Wie viel Entschädigung können Sie erhalten?

EntfernungEntschädigung
Alle Flüge bis 1.500 kmBis zu 250 € pro Person
Flüge innerhalb der EU über 1.500 kmBis zu 400 € pro Person
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 kmBis zu 400 € pro Person
Flüge äußerhalb der EU über 3.500 kmBis zu 600 € pro Person

Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261

Die zurückgelegte Strecke ist der Hauptfaktor zur Festlegung der Entschädigungshöhe. Die Länge der Verspätung kann jedoch in einigen Fällen auch die Höhe der Entschädigung beeinflussen. Verwenden Sie AirHelp, um genau zu berechnen, welche Entschädigung Ihnen möglicherweise zusteht.

Ihr Flug ist mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Flughafen Barcelona gelandet? Prüfen Sie mit AirHelp kostenlos ob Ihnen eine Kompensation zusteht!

Außergewöhnliche Umstände: Wann sind Flüge nicht entschädigungsberechtigt?

Auch am Flughafen Barcelona-El Prat gilt: Nicht jede Flugannullierung oder Flugverspätung führt automatisch zu einer Entschädigung. In bestimmten Fällen ist eine Zahlung ausgeschlossen – etwa dann, wenn die Verspätung unvermeidbar war und die Airline aus Sicherheitsgründen handeln musste.

Dies betrifft sogenannte außergewöhnliche Umstände, also Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen. Dazu zählen unter anderem:

  • Unwetter und extreme Wetterbedingungen

  • Naturkatastrophen

  • politische Unruhen

  • Streiks von Flughafenmitarbeitern oder der Flugsicherung

Wichtig: Streiks von Mitarbeitern der Fluggesellschaft selbst gelten nicht als außergewöhnliche Umstände. In diesen Fällen kann gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.

Sie sollten Ihren Entschädigungsanspruch prüfen, wenn:

  • Ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet am Zielflughafen angekommen ist oder
    weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert wurde.

  • der Flug von einem EU-Flughafen gestartet ist oder
    von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wurde und in der EU landen sollte.

  • die Flugstörung innerhalb der letzten drei Jahre aufgetreten ist.

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Prüfen Sie, wieviel Entschädigung Sie für einen verspäteten oder annullierten Flug erhalten könnten.

Fluggäste
1
Schätzung gemäß EG 261

Gilt für Verspätungen von über 3 Stunden und kurzfristigen Annullierungen.


Was gilt bei Streik am Flughafen Barcelona?

Kommt es am Flughafen Barcelona-El Prat aufgrund eines Streiks zu Flugverspätungen oder Annullierungen, stellt sich häufig die Frage, ob ein Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besteht. Wie so oft hängt die Antwort von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Grundsätzlich sieht EG 261 eine Entschädigung nur dann vor, wenn die Fluggesellschaft für die Störung verantwortlich gemacht werden kann. Kein Anspruch besteht hingegen, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen – also Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Airline, durch die ein Flug nicht starten kann oder stark verspätet am Ziel ankommt.

In der Regel besteht kein Entschädigungsanspruch, wenn beispielsweise:

  • schlechtes Wetter am Flughafen Barcelona den Flugbetrieb beeinträchtigt

  • ein medizinischer Notfall den Flug verzögert

  • ein Naturereignis eintritt (z. B. Vulkanausbruch mit Aschewolken)

  • politische Unruhen, Sabotage oder sicherheitsrelevante Vorfälle vorliegen

  • die Flugsicherung oder das Flughafenpersonal streikt

Nicht als außergewöhnliche Umstände gelten hingegen technische Defekte am Flugzeug. Ebenso kann sich eine Airline nicht auf höhere Gewalt berufen, wenn die Flugstörung vorhersehbar und vermeidbar war, etwa bei einem lange im Voraus angekündigten Streik, auf den keine angemessenen Maßnahmen getroffen wurden.

Da die rechtliche Abgrenzung im Einzelfall komplex sein kann, empfiehlt sich eine individuelle Prüfung Ihrer Ansprüche bei Flugverspätung oder Flugausfall am Flughafen Barcelona. Am einfachsten geht das über eine kostenlose Anspruchsprüfung bei AirHelp.


Wann besteht doch eine Chance auf Entschädigung bei Streik am Flughafen Barcelona?

Kommt es am Flughafen Barcelona-El Prat zu einem Streik des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung, haben Passagiere in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung. Dazu zählen Arbeitskämpfe von Mitarbeitenden des Flughafenbetreibers oder externer Dienstleister, die für Flugverspätungen oder Flugausfälle verantwortlich sind.

Betroffen sind unter anderem Streiks von:

  • Bodenabfertigungspersonal

  • Gepäck- und Vorfeldmitarbeitern

  • Sicherheitspersonal

  • Bus- oder Transferdiensten

  • Reinigungskräften

  • der Flugsicherung

Da diese Beschäftigten nicht direkt bei der Fluggesellschaft angestellt sind, gelten solche Streiks als außergewöhnliche Umstände im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. In diesen Fällen ist die Airline nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

Wann besteht bei einem Streik dennoch Anspruch auf Entschädigung?

Anders ist die Situation, wenn es zu einem Streik von Mitarbeitern der Fluggesellschaft selbst kommt. Dazu zählen insbesondere:

  • Pilotenstreiks

  • Streiks von Flugbegleitern

  • Arbeitskämpfe des airline-eigenen Bodenpersonals

Solche Streiks gelten nicht als außergewöhnliche Umstände. Führt ein solcher Arbeitskampf zu einer Flugannullierung oder zu einer Verspätung von mehr als drei Stunden, können die Aussichten auf eine Entschädigung gut sein, sofern die weiteren Voraussetzungen nach EG 261 erfüllt sind.

Ihr Flug vom Flughafen Barcelona wurde kurzfristig annulliert? Prüfen Sie mit AirHelp kostenlos ob Ihnen eine Kompensation zusteht!

Betreuungsleistungen bei Streik einfordern

Auch wenn Ihnen bei einem Streik am Flughafen Barcelona-El Prat in der Regel keine Entschädigung zusteht, ist die Fluggesellschaft weiterhin zu Betreuungsleistungen verpflichtet. Das bedeutet, dass die Airline während der Wartezeit Getränke und Snacks oder vollwertige Mahlzeiten bereitstellen muss.

Zieht sich die Verzögerung über Nacht, haben Passagiere zudem Anspruch auf eine Hotelunterbringung inklusive Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft. Werden diese Leistungen nicht oder nur unzureichend angeboten, können Sie sich die entstandenen Kosten nachträglich erstatten lassen.

Voraussetzung ist, dass:

  • die Ausgaben angemessen sind und

  • Sie entsprechende Belege (z. B. Rechnungen für Hotel und Verpflegung) vorlegen können.

Auch diese Ansprüche lassen sich unkompliziert prüfen und durchsetzen. Die Experten von AirHelp unterstützen Sie dabei, Ihre Fluggastrechte am Flughafen Barcelona geltend zu machen.


Wie kommen Passagiere mit AirHelp zu ihrem Recht?

Falls eine Flugverspätung oder ein Flugausfall vorliegt, der gemäß EU-Richtlinie EG 261 zu einer Entschädigung berechtigt, kann AirHelp die entsprechenden Ansprüche prüfen und gegebenenfalls auch bei der Airline durchsetzen. Für betroffene Verbraucher ist dies völlig risikolos, denn Gebühren fallen nur im Erfolgsfall an. Je nach Einzelfall sind bis zu 600€ Entschädigung pro Person möglich. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt allerdings von Dauer der Verzögerung und der geplanten Flugstrecke ab.

Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist individuell verschieden. Grundsätzlich ist es aber empfehlenswert, dass Passagiere die folgenden Informationen sammeln bzw. bereithalten:

  • Flugnummer mit allen wichtigen Flugdaten (sechsstellig; z. B. auf der Buchungsbestätigung oder auf dem Ticket zu finden)

  • Bordkarte oder E-Ticket

  • Screenshots von Kommunikation mit der Airline (z. B. über die App oder per E-Mail)

  • Fotos von Informationstafeln, um am Flughafen Barcelona die Ankunft mit Verspätung zu protokollieren

Wichtig: Entscheidend ist für einen Entschädigungsanspruch gemäß EG 261 immer die Verzögerung am endgültigen Zielort der Reise. Sie muss mindestens drei Stunden betragen (ein kompletter Flugausfall zählt ebenso). Nicht relevant ist hingegen, wenn sich am Flughafen Barcelona der Abflug um drei Stunden verzögern sollte, aber die verlorene Zeit bis zur Ankunft am Ziel wieder wettgemacht wird. Gleiches gilt für den Umstieg – auch hier zählt nur die Ankunftszeit am Bestimmungsort der Reise.


Tipp: Wenn Sie von einer Flugstörung oder einem Streik betroffen sind, können Sie auch das Bodenpersonal der Airline darum bitten, Ihnen eine Bescheinigung über Dauer und Ursache der Verzögerung auszustellen.

Ihr Flug war verspätet wegen einem Streik am Flughafen Barcelona? Prüfen Sie mit AirHelp kostenlos ob Ihnen eine Entschädigung zusteht!

Wichtige Infos zum Flughafen in Barcelona

Der Flughafen Barcelona-El Prat (BCN) ist der größte Flughafen Kataloniens und liegt rund 15 Kilometer südwestlich des Stadtzentrums von Barcelona. Als wichtiges internationales Drehkreuz – unter anderem für Vueling, Iberia und zahlreiche Langstreckenverbindungen – fertigt der Flughafen jährlich mehrere zehn Millionen Passagiere ab und zählt zu den verkehrsreichsten Flughäfen Südeuropas.

Wie kommen Sie zum Flughafen Barcelona?

Der Flughafen Barcelona-El Prat ist mit verschiedenen Verkehrsmitteln schnell und bequem erreichbar:

  • Zug: Die Renfe-Zuglinie R2 Nord verbindet den Flughafen direkt mit dem Stadtzentrum und wichtigen Bahnhöfen Barcelonas.

  • Metro: Die Metro-Linie L9 Sud fährt direkt zu beiden Terminals und bietet Anschluss an das U-Bahn-Netz.

  • Auto: Gute Anbindung über die Autobahnen C-31 und C-32; zahlreiche Kurz- und Langzeitparkplätze stehen zur Verfügung.

  • Bus: Der Aerobús sowie mehrere Stadt- und Regionalbuslinien verbinden den Flughafen mit dem Zentrum Barcelonas und der Umgebung.

Stellen Sie mit weltweit führenden Organisation für Fluggastrechte Ihre Forderung und erhalten Sie die Ihnen zustehende Entschädigung. Die Forderungsstellung mit AirHelp ist einfach und stressfrei. Beginnen Sie jetzt Ihre Forderung.

Aktuelle Verspätungen und Annullierungen

Datum

Flugnummer

Fluggesellschaft

Route

Status

28.02.2026

21:15

3O642

Air Arabia Maroc

Barcelona (BCN)

Tangier (TNG)

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28.02.2026

17:00

BZ251

Bluebird Airways

Barcelona (BCN)

Tel Aviv-Yafo (TLV)

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28.02.2026

14:30

EK186

Emirates

Barcelona (BCN)

Dubai (DXB)

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28.02.2026

14:20

QR146

Qatar Airways

Barcelona (BCN)

Doha (DOH)

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    14:30

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