Flugannullierung am Flughafen Amsterdam – wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
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Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte
Wenn Flugverspätungen oder Annullierungen am Flughafen Amsterdam Schiphol Ihre Reisepläne durcheinanderbringen, steht Ihnen AirHelp zuverlässig zur Seite. Wir übernehmen für Sie den gesamten Papierkram und die rechtliche Abwicklung, damit Sie eine mögliche Entschädigung von bis zu 600 € pro Person einfach und stressfrei geltend machen können.
Prüfen Sie jetzt unverbindlich, wie hoch Ihr Anspruch ausfallen könnte – folgen Sie dazu einfach dem untenstehenden Link.
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Der Flughafen Amsterdam Schiphol (AMS) ist der größte Flughafen der Niederlande und eines der wichtigsten europäischen Luftfahrt-Drehkreuze. Als Heimatbasis von KLM und zentraler Umsteigeflughafen für Geschäfts- und Urlaubsreisen fertigt Schiphol jährlich zig Millionen Passagiere ab. Trotz moderner Infrastruktur und hoher Kapazitäten kommt es auch am Flughafen Amsterdam regelmäßig zu Flugverspätungen und Annullierungen.
Für betroffene Reisende bietet die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 rechtliche Sicherheit. Sie ermöglicht es Passagieren, unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten. Der Anspruch ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft und sieht auch Ausnahmen vor.
Eine Entschädigung nach EG 261 kann unter anderem bestehen, wenn:
der Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommt
der Flug kurzfristig annulliert wurde (weniger als 14 Tage vor Abflug)
ein vollständiger Flugausfall vorliegt
der Flug von einem EU-Flughafen gestartet ist oder
der Flug außerhalb der EU gestartet ist und in Amsterdam gelandet ist, sofern die Airline ihren Sitz in der EU hat
Ihre Fluggastrechte nach Verspätungen und Annullierungen am Flughafen Amsterdam
Wir wissen, wie frustrierend es sein kann, am Flughafen Amsterdam Schiphol von Flugverspätungen oder Annullierungen betroffen zu sein. Reisen sind für viele Menschen bereits ohne zusätzliche Störungen stressig genug. Kommt es zu Verzögerungen, kann das schnell zu verpassten Anschlussflügen, Hotelreservierungen oder wichtigen Terminen führen, und damit nicht nur Zeit, sondern auch finanzielle Verluste verursachen.
Genau aus diesem Grund wurde die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eingeführt. Sie schützt Passagiere, indem sie Fluggesellschaften finanziell in die Verantwortung nimmt, wenn sie für Verspätungen, Annullierungen oder andere Flugstörungen verantwortlich sind.
Auch bei Flügen vom oder zum Flughafen Amsterdam kann die Verordnung greifen: Nach EG 261 können Flugverspätungen und Flugausfälle zu einer Entschädigung von bis zu 600 € pro Person führen. Entscheidend ist dabei nicht Ihre Nationalität, sondern die Flugroute und die ausführende Airline. Die Regelung gilt, wenn:
Ihr Flug von einem EU-Flughafen gestartet ist oder
Sie mit einer EU-Fluggesellschaft in die EU geflogen sind.
Dabei werden auch entlegene Regionen der EU berücksichtigt, etwa die Kanarischen Inseln, Madeira, die Azoren oder Französisch-Guayana.
Gilt die Verordnung EG 261 für Ihren Flug?
| Route | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
|---|---|---|
| Abflüge vom Flughafen Amsterdam | ✔️ Ja | ✔️ Ja |
| Ankünfte am Flughafen Amsterdam von innerhalb der EU | ✔️ Ja | ✔️ Ja |
| Ankunft am Flughafen Amsterdam aus einem Nicht-EU-Land | ✔️ Ja | ❌ Nein |
Checkliste für die Schadensmeldung:
Bordkarten inklusive Flugnummer
Buchungsbestätigung
Belege für alternative Beförderung
Gutscheine
Nachweise über entstandene Zusatzkosten
Fotos der Fluginformationstafel mit sichtbarem Datum und Uhrzeit
Falls möglich: schriftliche Stellungnahme der Fluggesellschaft zum Grund der Verspätung

Entschädigung für Annullierungen am Flughafen Amsterdam
Wird Ihr Flug am Flughafen Amsterdam Schiphol annulliert, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugausfall, sofern die Fluggesellschaft für die Annullierung verantwortlich ist.
Ob ein Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall besteht, hängt maßgeblich davon ab, wann Sie über den Flugausfall informiert wurden. Erfolgt die Mitteilung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz und kann bis zu 600 € pro Person betragen.
Unabhängig von einer möglichen Entschädigung bei Flugausfall ist die Airline verpflichtet, für Ihre Betreuung am Flughafen zu sorgen. Dazu zählen kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie – falls erforderlich – eine Hotelunterkunft inklusive Transfer.
Darüber hinaus haben Sie gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf einen Ersatzflug zu Ihrem Zielflughafen, sofern Sie die Reise fortsetzen möchten. Alternativ können Sie sich den Ticketpreis vollständig erstatten lassen.
Entschädigung für verspätete Flüge am Flughafen Amsterdam
Erreicht Ihr Flug am Flughafen Amsterdam Schiphol Ihren Zielflughafen mit mehr als drei Stunden Verspätung, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung, sofern die Fluggesellschaft für die Verzögerung verantwortlich war.
Für die Entschädigung bei Flugverspätung ist ausschließlich die tatsächliche Ankunftszeit am Zielflughafen maßgeblich, nicht der Zeitpunkt des Abflugs. Das bedeutet: Selbst wenn Ihr Flug pünktlich gestartet ist, können Ihnen und Ihren Mitreisenden bis zu 600 € Entschädigung pro Person zustehen, wenn Sie Ihr Ziel mehr als drei Stunden verspätet erreicht haben.
Zusätzlich zur möglichen Entschädigung bei Flugverspätung haben Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen durch die Airline. Dazu zählen kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie, bei längeren Wartezeiten, eine Hotelunterkunft inklusive Transfer, ohne dass Ihnen dafür zusätzliche Kosten entstehen dürfen.
Wie viel Entschädigung können Sie erhalten?
| Entfernung | Entschädigung |
|---|---|
| Alle Flüge bis 1.500 km | Bis zu 250 € pro Person |
| Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
| Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
| Flüge äußerhalb der EU über 3.500 km | Bis zu 600 € pro Person |
Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261
Die zurückgelegte Strecke ist der Hauptfaktor zur Festlegung der Entschädigungshöhe. Die Länge der Verspätung kann jedoch in einigen Fällen auch die Höhe der Entschädigung beeinflussen. Verwenden Sie AirHelp, um genau zu berechnen, welche Entschädigung Ihnen möglicherweise zusteht.
Außergewöhnliche Umstände: Wann sind Flüge nicht entschädigungsberechtigt?
Auch am Flughafen Amsterdam Schiphol gilt: Nicht jede Flugannullierung oder Flugverspätung führt automatisch zu einer Entschädigung. In bestimmten Fällen ist eine Zahlung ausgeschlossen – etwa dann, wenn die Verspätung unvermeidbar war und die Airline aus Sicherheitsgründen handeln musste.
Dies betrifft sogenannte außergewöhnliche Umstände, also Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen. Dazu zählen unter anderem:
Unwetter und extreme Wetterbedingungen
Naturkatastrophen
politische Unruhen
Streiks von Flughafenmitarbeitern oder der Flugsicherung
Wichtig: Streiks von Mitarbeitern der Fluggesellschaft selbst gelten nicht als außergewöhnliche Umstände. In diesen Fällen kann gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.
Sie sollten Ihren Entschädigungsanspruch prüfen, wenn:
Ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet am Zielflughafen angekommen ist oder
weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert wurde.der Flug von einem Flughafen in der EU gestartet ist oder
von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wurde und in der EU landen sollte.die Flugstörung innerhalb der letzten drei Jahre aufgetreten ist.
Entschädigungsrechner
Prüfen Sie, wieviel Entschädigung Sie für einen verspäteten oder annullierten Flug erhalten könnten.
Gilt für Verspätungen von über 3 Stunden und kurzfristigen Annullierungen.
Was gilt bei Streik am Flughafen Amsterdam?
Kommt es am Flughafen Amsterdam Schiphol aufgrund eines Streiks zu Flugverspätungen oder Annullierungen, stellt sich häufig die Frage, ob ein Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besteht. Wie so oft kommt es dabei auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.
Grundsätzlich sieht EG 261 eine Entschädigung nur dann vor, wenn die Fluggesellschaft für die Störung verantwortlich gemacht werden kann. Kein Anspruch besteht hingegen, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen – also Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Airline, durch die ein Flug nicht starten kann oder stark verspätet am Ziel ankommt.
In der Regel besteht kein Entschädigungsanspruch, wenn beispielsweise:
schlechtes Wetter am Flughafen Amsterdam den Flugbetrieb beeinträchtigt
ein medizinischer Notfall den Flug verzögert
ein Naturereignis eintritt (z. B. Vulkanausbruch mit Aschewolken)
politische Unruhen, Sabotage oder sicherheitsrelevante Vorfälle vorliegen
die Flugsicherung oder das Flughafenpersonal streikt
Nicht als außergewöhnliche Umstände gelten hingegen technische Defekte am Flugzeug. Ebenso kann sich eine Airline nicht auf höhere Gewalt berufen, wenn die Flugstörung vorhersehbar und vermeidbar war, etwa bei einem lange im Voraus angekündigten Streik, auf den keine angemessenen Maßnahmen getroffen wurden.
Da die rechtliche Abgrenzung im Einzelfall komplex sein kann, empfiehlt sich eine individuelle Prüfung Ihrer Ansprüche bei Flugverspätung oder Flugausfall am Flughafen Amsterdam. Am einfachsten geht das über eine kostenlose Anspruchsprüfung bei AirHelp.
Wann besteht doch eine Chance auf Entschädigung bei Streik am Flughafen Amsterdam?
Kommt es am Flughafen Amsterdam Schiphol zu einem Streik des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung, haben Passagiere in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung. Dazu zählen Arbeitskämpfe von Mitarbeitenden des Flughafenbetreibers oder externer Dienstleister, die für Flugverspätungen oder Flugausfälle verantwortlich sind.
Betroffen sind unter anderem Streiks von:
Bodenabfertigungspersonal
Gepäck- und Vorfeldmitarbeitern
Sicherheitspersonal
Bus- oder Transferdiensten
Reinigungskräften
der Flugsicherung
Da diese Beschäftigten nicht direkt bei der Fluggesellschaft angestellt sind, gelten solche Streiks als außergewöhnliche Umstände im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. In diesen Fällen ist die Airline nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.
Wann besteht bei einem Streik dennoch Anspruch auf Entschädigung?
Anders sieht es aus, wenn es zu einem Streik von Mitarbeitern der Fluggesellschaft selbst kommt. Dazu zählen insbesondere:
Pilotenstreiks
Streiks von Flugbegleitern
Arbeitskämpfe des airline-eigenen Bodenpersonals
Solche Streiks gelten nicht als außergewöhnliche Umstände. Führt ein solcher Arbeitskampf zu einer Flugannullierung oder zu einer Verspätung von mehr als drei Stunden, können die Aussichten auf eine Entschädigung gut sein, sofern die übrigen Voraussetzungen nach EG 261 erfüllt sind.
Betreuungsleistungen bei Streik einfordern
Auch wenn Ihnen bei einem Streik am Flughafen Amsterdam Schiphol in der Regel keine Entschädigung zusteht, ist die Fluggesellschaft weiterhin zu Betreuungsleistungen verpflichtet. Das bedeutet, dass die Airline während der Wartezeit Getränke und Snacks oder vollwertige Mahlzeiten bereitstellen muss.
Zieht sich die Verzögerung über Nacht, haben Passagiere zudem Anspruch auf eine Hotelunterbringung inklusive Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft. Werden diese Leistungen nicht oder nur unzureichend angeboten, können Sie sich die entstandenen Kosten nachträglich erstatten lassen.
Voraussetzung ist, dass:
die Ausgaben angemessen sind und
Sie entsprechende Belege (z. B. Rechnungen für Hotel und Verpflegung) vorlegen können.
Auch diese Ansprüche lassen sich unkompliziert prüfen und durchsetzen. Die Experten von AirHelp unterstützen Sie dabei, Ihre Fluggastrechte am Flughafen Amsterdam geltend zu machen.
Wie kommen Passagiere mit AirHelp zu ihrem Recht?
Liegt eine Flugverspätung oder ein Flugausfall am Flughafen Amsterdam Schiphol vor, der gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu einer Entschädigung berechtigt, kann AirHelp Ihre Ansprüche prüfen und diese bei Bedarf auch direkt gegenüber der Airline durchsetzen. Für betroffene Passagiere ist das völlig risikolos, denn Gebühren fallen nur im Erfolgsfall an. Je nach Einzelfall sind bis zu 600 € Entschädigung pro Person möglich. Die genaue Höhe hängt von der Dauer der Verspätung und der geplanten Flugstrecke ab.
Welche Unterlagen benötigt werden, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch, folgende Informationen bereitzuhalten oder zu sammeln:
Flugnummer mit allen relevanten Flugdaten (z. B. aus der Buchungsbestätigung oder dem Ticket)
Bordkarte oder E-Ticket
Screenshots der Kommunikation mit der Airline (z. B. per App oder E-Mail)
Fotos von Informationstafeln, um eine verspätete Ankunft am Flughafen Amsterdam zu dokumentieren
Wichtig: Entscheidend für einen Entschädigungsanspruch nach EG 261 ist ausschließlich die Verspätung am endgültigen Zielflughafen. Diese muss mindestens drei Stunden betragen – ein kompletter Flugausfall zählt ebenfalls. Nicht relevant ist hingegen, wenn sich der Abflug in Amsterdam zwar verzögert, die verlorene Zeit jedoch bis zur Ankunft wieder aufgeholt wird. Auch bei Umsteigeverbindungen zählt ausschließlich die Ankunftszeit am finalen Reiseziel.
Tipp: Wenn Sie von einer Flugstörung oder einem Streik betroffen sind, können Sie das Bodenpersonal der Airline bitten, Ihnen eine schriftliche Bescheinigung über Dauer und Ursache der Verzögerung auszustellen. Dieses Dokument kann die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zusätzlich erleichtern.
Wichtige Infos zum Flughafen Amsterdam
Der Flughafen Amsterdam Schiphol (AMS) ist der größte Flughafen der Niederlande und liegt rund 15 Kilometer südwestlich des Stadtzentrums von Amsterdam. Als eines der wichtigsten internationalen Luftfahrt-Drehkreuze Europas, unter anderem Heimatbasis von KLM, bietet Schiphol zahlreiche nationale, europäische und interkontinentale Flugverbindungen und zählt zu den verkehrsreichsten Flughäfen Europas.
Wie kommen Sie zum Flughafen Amsterdam?
Der Flughafen Amsterdam Schiphol ist mit verschiedenen Verkehrsmitteln schnell und komfortabel erreichbar:
Zug: Der Bahnhof Schiphol Airport befindet sich direkt unter dem Terminal. Regelmäßige Direktverbindungen führen zum Amsterdam Centraal, in andere niederländische Städte sowie zu internationalen Zielen.
Auto: Sehr gute Anbindung über die Autobahnen A4 und A9; zahlreiche Kurz- und Langzeitparkplätze stehen zur Verfügung.
Bus: Mehrere regionale Buslinien sowie der Amsterdam Airport Express (Bus 397) verbinden den Flughafen mit dem Stadtzentrum und der Umgebung.
Aktuelle Verspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Fluggesellschaft | Route | Status | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
28.02.2026 | 19:50 | KL1239 | KLM-Royal Dutch Airlines | Amsterdam (AMS) Gothenburg (GOT) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
28.02.2026 | 14:35 | HV6223 | Transavia.com | Amsterdam (AMS) Malaga (AGP) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
28.02.2026 | 13:55 | AF1741 | Air France | Amsterdam (AMS) Paris (CDG) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
- Annulliert
KL1239
•KLM-Royal Dutch Airlines
Amsterdam
••Gothenburg
AMS
GOT
Jetzt Anspruch prüfen28.02.2026
19:50
- Annulliert
HV6223
•Transavia.com
Amsterdam
••Malaga
AMS
AGP
Jetzt Anspruch prüfen28.02.2026
14:35
- Annulliert
AF1741
•Air France
Amsterdam
••Paris
AMS
CDG
Jetzt Anspruch prüfen28.02.2026
13:55
