Ihr Flug wurde gestrichen? Fordern Sie Ihre Entschädigung

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Diesen Moment möchte wohl kein Fluggast erleben: Man steht am Flughafen und auf einmal zeigt einem die Abflugtafel an, dass der eigene Flug annulliert wurde. Ihr Flug wurde gestrichen, also was tun?

Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass Sie in einer solchen Situation gemäß EU-Verordnung EG 261 eine Entschädigung von bis zu 600 € von der Airline fordern können. AirHelp erklärt Ihnen, was Sie tun sollten, wenn Ihr Flug gestrichen wird und hilft Ihnen, Ihre Flug gestrichen Entschädigung zu erhalten.

Anspruch auf Entschädigung prüfen

Flug annulliert- was tun? Fordern Sie Ihre Entschädigung!


Das sollten Sie tun, wenn Ihr Flug gestrichen wurde

Wenn Ihr Flug gestrichen wurde, haben Sie als Passagier konkrete Rechte und sollten sofort aktiv werden, um Ihre Chancen auf Betreuung, Erstattung oder Entschädigung zu sichern.

Wichtig ist zunächst, Ruhe zu bewahren und sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass Ihr Flug annulliert wurde; idealerweise direkt von der Airline. Anschließend sollten Sie Belege sammeln, etwa für Verpflegung, Hotelübernachtungen oder alternative Transportkosten, da diese später erstattet werden können. Lassen Sie sich außerdem eine Ersatzbeförderung anbieten oder prüfen Sie, ob eine Ticket-Erstattung für Sie sinnvoller ist.

Dokumentieren Sie die Wartezeit, bewahren Sie Bordkarte und Buchungsbestätigung auf und informieren Sie sich über Ihre Fluggastrechte bei Flugannullierung. Je besser Sie vorbereitet sind, desto höher sind Ihre Chancen, im Nachhinein erfolgreich eine Entschädigung oder Kostenerstattung durchzusetzen.

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte bzw. E-Ticket und Buchungsbestätigung auf.

  • Machen Sie ein Foto von der Abflugtafel und dokumentieren Sie so die Annullierung.

  • Lassen Sie sich die Annullierung und die Ursache dafür schriftlich vom Personal der Airline bestätigen.

  • Fordern Sie den schnellstmöglichen Ersatzflug an Ihr Ziel.

  • Prüfen Sie mit AirHelp, ob Ihnen Entschädigung zusteht.


Was versteht man unter einem gestrichenen Flug?

Die Airline sieht einen Flug als gestrichen an, wenn das Flugzeug nie vom Rollfeld abgehoben hat. Die EU-Verordnung 261/2004 spricht von einer „Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war“.

Ihr Flug wurde gestrichen? So fordern Sie Ihre Entschädigung!


Flug gestrichen: So viel Entschädigung steht Ihnen zu

Wie viel Entschädigung Ihnen für Ihren annullierten Flug zusteht, hängt unter anderem von der Flugdistanz und dem Ausmaß der Verspätung ab, falls Sie einen Ersatzflug akzeptiert haben. In unserer Übersicht sehen Sie auf einen Blick, wie viel Flug gestrichen Entschädigung Sie von der Airline verlangen können.

Weniger als 3 Stunden Verspätung 3-4 Stunden Verspätung Mehr als 4 Stunden Verspätung Nie angekommen Entfernung
0 €250 €250 €250€Alle Flüge bis 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge innerhalb der EU über 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km
0 €300 €600 €600 €Flüge außerhalb der EU über 3.500 km

Diese Rechte haben Sie, wenn Ihr Flug annulliert wurde

Recht auf Rückerstattung

Wenn Ihr Flug gestrichen wurde, haben Sie je nach Buchung Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Erstattung des Ticketpreises.

Recht auf Ersatzbeförderung

Hat die Airline Ihren Flug annulliert, muss sie Sie schnellstmöglich zu Ihrem Ziel befördern. Ob mit Bus, Bahn oder einem Ersatzflug. Außerdem haben Sie Anspruch auf einen späteren Flug zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl oder, bei einer Verbindung mit Umsteigen, auf einen Rückflug zu Ihrem ursprünglichen Abflugsort.

Recht auf Betreuungsleistungen

Während Sie warten, muss die Airline Sie mit Verpflegung versorgen und Ihnen die Möglichkeit zur Kommunikation geben, zum Beispiel Anrufe oder E-Mails. Falls Sie aufgrund des annullierten Fluges übernachten müssen, muss die Airline Ihnen ein Hotelzimmer sowie den Transport vom und zum Flughafen zahlen.


Kein Entschädigungsanspruch bei höherer Gewalt

Wurde Ihr Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, wie etwa extremen Wetterverhältnissen oder politischen Unruhen gestrichen, besteht kein Entschädigungsanspruch. Solche Vorkommnisse liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches der Fluggesellschaft, weshalb sie nicht haftet. Technische Defekte am Flugzeug oder Personalstreiks der Airline gehören jedoch nicht dazu, da die Airline Einfluss darauf hat. Vorsicht: Es kommt vor, dass außergewöhnliche Umstände vorgeschoben werden, um keine Entschädigung zahlen zu müssen. Daher prüfen Sie am besten mit AirHelp, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Flug annulliert- was tun? Fordern Sie Ihre Entschädigung!


AirHelp hilft Ihnen, wenn Ihr Flug gestrichen wurde

„Flug gestrichen -was tun?“ Nun, zunächst sollten Sie wissen, dass die Airlines meist nicht sonderlich begeistert davon sind, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen, die meist viel höher ausfällt als Ihr gebuchtes Ticket. Daher kann es vorkommen, dass Ihre Forderung einfach ignoriert oder abgelehnt wird, obwohl Sie im Recht sind.

Hier kommt AirHelp ins Spiel. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungsrechner ein, um sofort zu erfahren, ob Sie entschädigungsberechtigt sind. Falls ja, übernehmen wir gerne die Bürokratie und die Kommunikation mit der Airline für Sie und setzen Ihre Rechte durch. Sie können sich währenddessen entspannen, denn AirHelp erhebt nur im Erfolgsfall Gebühren.

AirHelp…

  • Ist Marktführer im Sichern von Fluggastrechte

  • Bearbeitet Ihre Forderung mit modernster Technologie

  • Hat mehr als 16 Millionen Passagieren weitergeholfen

  • Kämpft sich für Sie durch den Bürokatiedschungel

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