Flugverspätung bei außergewöhnlichen Umständen

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Beruft sich eine Fluggesellschaft bei einer Flugverspätung oder Annullierung auf außergewöhnliche Umstände, sorgt das bei vielen Passagieren zunächst für Verwirrung. Was bedeutet dieser Begriff konkret und schließt er eine Entschädigung wirklich immer aus?

AirHelp erklärt, wann außergewöhnliche Umstände vorliegen und wann nicht, und prüft für Sie kostenlos, ob trotz dieser Begründung ein Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung besteht.

Anspruch auf Entschädigung prüfen

Außergewöhnliche Umstände bei Flugverspätungen

  • Außergewöhnliche Umstände erklärt: Beispiele wie extremes Wetter, Streiks oder politische Unruhen.

  • ️ Keine Entschädigung bei höherer Gewalt: Airlines haften nicht bei Ursachen außerhalb ihres Einflusses.

  • 🛠 Technische Defekte zählen nicht: Diese fallen in den Verantwortungsbereich der Airline – Entschädigung möglich.

War mein Flug wirklich aufgrund von außergewöhnlichen Umständen verspätet?


Was versteht man unter außergewöhnlichen Umständen?

Als außergewöhnliche Umstände bei einer Flugverspätung gelten Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen und weder vorhersehbar noch vermeidbar sind. Solche Umstände können eine Flugverspätung oder Flugannullierung verursachen, ohne dass die Airline dafür verantwortlich gemacht werden kann. Typische Beispiele sind extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen, Sicherheitsrisiken oder Streiks von Dritten, etwa des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung.

Zunächst sollten Sie wissen, dass die EU-Fluggastrechteverordnung 261 besagt, dass bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden oder einer Annullierung die betroffenen Fluggäste bei der Fluggesellschaft Entschädigung von bis zu 600 € einfordern können.

Wurde die Flugstörung jedoch nachweislich durch außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt verursacht, entfällt der Entschädigungsanspruch. Dies ist in Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung festgelegt. In diesen Fällen haftet die Fluggesellschaft nicht, da die Ursache der Flugstörung außerhalb ihres Verantwortungsbereichs lag.


Welche Situationen gelten als außergewöhnliche Umstände?

Es gibt zahlreiche Situationen, die als außergewöhnliche Umstände bei einer Flugverspätung oder Flugannullierung gelten können. Um Ihnen eine bessere Orientierung zu geben, haben wir die häufigsten Fälle außergewöhnlicher Umstände übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Situationen, die als außergewöhnliche Umstände gelten
❌ Blitzeinschläge
❌ Medizinische Notfälle
❌ Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen
❌ Extrem widrige Wetterverhältnisse
❌ Einschränkungen bei der Flugsicherung
❌ Sabotageakte
❌ Politische Unruhen
❌ Terroranschläge

Flugverspätung wegen technischem Defekt

Eine technischer Defekt zählt nicht zu den außergewöhnlichen Umständen bei einer Flugverspätung, da dieser in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fällt. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft die Möglichkeit hat, solchen Defekten vorzubeugen und somit Flugverspätungen zu verhindern.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Defekt unerwartet auftritt und nicht auf fehlende Wartung zurückzuführen ist. Dies hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2015 bekräftigt. Wenn Sie mehr über das Urteil des EuGH erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen diesen Artikel.

Flugverspätung Außergewöhnliche Umstände erlebt? Prüfen Sie, ob Ihnen trotzdem Entschädigung zusteht

Personalstreiks der Fluggesellschaft: Kein außergewöhnlicher Umstand

Streiks der Flughafenmitarbeiter oder der Fluglotsen gelten als außergewöhnliche Umstände, da die Fluggesellschaft darauf keinen Einfluss hat. Streiken allerdings die Mitarbeiter der Fluggesellschaft, z.B. die Flugbegleiter oder Piloten, sieht das anders aus.

Meist werden Streiks als Druckmittel in Tarifverhandlungen mit der Fluggesellschaft eingesetzt. Daher befinden sich Personalstreiks im Einflussbereich der Fluggesellschaft und gelten nicht als außergewöhnliche Umstände. Somit sind vom Streik betroffene Passagiere zu einer Entschädigung berechtigt.

Selbst bei tarifrechtlich unerlaubten Arbeitsniederlegungen ist die Fluggesellschaft nicht prinzipiell von Entschädigungszahlungen befreit. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

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Fluggäste
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Schätzung gemäß EG 261

Gilt für Verspätungen von über 3 Stunden und kurzfristigen Annullierungen.


Zählt schlechtes Wetter als höhere Gewalt?

Grundsätzlich gelten extrem widrige Wetterverhältnisse als außergewöhnliche Umstände. Jedoch hat die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren die Messlatte für das Annehmen von außergewöhnlichen Umständen sehr hoch angesetzt. Grundsätzlich kommt es darauf an, ob die Fluggesellschaft alles in Ihrer Macht Stehende getan hat, um einen reibungslosen Flugverkehr aufrechtzuerhalten.

Es kann vorkommen, dass Fluggesellschaften schlechtes Wetter als Ausrede verwenden, um sich auf die außergewöhnlichen Umstände berufen zu können und so keine Entschädigung zahlen zu müssen. Mit AirHelp können Sie prüfen, ob schlechtes Wetter als Ausrede vorgeschoben wurde.


Fluggastrechte bei höherer Gewalt

Zwar haben Sie im Falle von außergewöhnlichen Umständen keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen, aber trotzdem haben Sie Anspruch auf Ersatzbeförderung und die Erstattung Ihres Ticketpreises. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft Ihnen den schnellstmöglichen Transport zum Zielflughafen anbieten muss – im Zweifel auch mit Bus, Mietwagen oder Bahn. Außerdem muss die Airline Sie mit Verpflegung versorgen und Ihnen die Möglichkeit zur Kommunikation geben.

Flugverspätung außergewöhnliche Umstände erlebt? Prüfen Sie, ob Ihnen trotzdem Entschädigung zusteht

AirHelp prüft, ob Ihr Flug wirklich aufgrund von außergewöhnlichen Umständen verspätet ist

Es kann ziemlich kompliziert sein herauszufinden, ob der eigene Flug wirklich aufgrund von außergewöhnlichen Umständen verspätet ist. Hier kommt AirHelp ins Spiel. Wir brauchen nur einige Minuten, um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben oder nicht. Dafür haben wir einen Entschädigungsrechner entwickelt, in den Sie einfach ihre Flugdaten eingeben können. Er analysiert Hunderttausende Flugbewegungen und Wetterdaten und prüft, ob Ihre Verspätung tatsächlich von außergewöhnlichen Umständen verursacht wurde oder nicht. So stellt AirHelp Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

Wenn Sie für Ihre außergewöhnliche Umstände Flugverspätung entschädigungsberechtigt sind, fordern wir Ihre Entschädigung für Sie ein, und zwar ohne Bürokratie oder Papierkram. Lehnen Sie sich zurück, während unsere Rechtsexperten die Arbeit für Sie erledigen.

  • AirHelp ist das weltweit größte Unternehmen für Entschädigungen bei Flugproblemen.

  • Verwendet innovative Technologie für jede Forderung.

  • Nimmt den Stress aus dem Forderungsprozess.

  • Erhebt nur Gebühren, wenn die Klage erfolgreich ist.

Außergewöhnliche Umstände Flugverspätung erlebt? Prüfen Sie, ob Ihnen trotzdem Entschädigung zusteht

Häufige Fragen zu außergewöhnlichen Umständen und Flugentschädigungen