
Analyse: Airlines lehnen jede zweite Entschädigung zu Unrecht ab
- AirHelp analysiert, wie häufig Fluggesellschaften in Österreich rechtmäßige Entschädigungszahlungen ablehnen
- Jeder zweite anspruchsberechtigte Passagier wird fälschlicherweise abgewiesen
- 184.000 Reisende haben zuletzt einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung
Wien, 03. Mai 2019. Die größten Fluggesellschaften in Österreich lehnen über jede zweite rechtmäßige Entschädigungszahlung ab und ignorieren so geltendes Recht. Das geht aus einer aktuellen Analyse des weltweit führenden Fluggastrechte-Portals, AirHelp (www.AirHelp.com) hervor. Das Unternehmen hat tausende rechtmäßige Forderungen von zehn der größten, in Österreich tätigen Fluglinien untersucht. Bei den Airlines hatten allein in den vergangen 365 Tagen rund 184.000 Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung.
EasyJet, Aeroflot und Swiss: Diese Airlines lehnen am häufigsten ab
Demnach weigert sich EasyJet am häufigsten, Passagiere zu entschädigen, obwohl sie einen berechtigten Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Die britische Fluggesellschaft lehnte es in 96 Prozent aller analysierten Fälle ab, die fällige Ausgleichszahlung auszuzahlen. Das bedeutet, dass die betroffenen Passagiere in den meisten Fällen ohne rechtlichen Beistand keine Entschädigung erhalten hätten. Dabei hatte easyJet die jeweilige Flugverspätung oder den -ausfall selbst zu verantworten.
Bei der russischen Fluglinie Aeroflot werden die Zahlungen ebenfalls häufig zu Unrecht verweigert. Die Airline verwehrte die rechtmäßigen Entschädigungen zu 89 Prozent – Platz zwei der Untersuchung. Swiss folgt mit 71 Prozent falsch abgelehnten Zahlungen dahinter auf Rang drei.
Austrian Airlines lehnt Forderungen vergleichsweise selten ab
Die größte Fluggesellschaft des Landes, Austrian Airlines, lehnt die Forderungen hingegen vergleichsweise selten ab: In 25 Prozent der analysierten Fälle hat das Unternehmen eine rechtmäßige Entschädigung fälschlicherweise abgelehnt. Damit liegt der österreichische Branchen-Primus deutlich unter dem Untersuchungs-Durchschnitt von 53 Prozent. Dennoch wird immer noch jedem vierten Passagier sein Recht verwehrt. Einen besseren Wert erzielt nur noch Eurowings mit einer Fehlerquote in Höhe von 21 Prozent.
Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrechte von AirHelp, kommentiert die Analyse:
“Die Rechte von Passagieren sind innerhalb der EU theoretisch gut geschützt. In der Praxis sieht dies jedoch anders aus, wie unsere Analyse zeigt. Viel zu häufig ignorieren die Airlines die rechtmäßigen Forderungen der Passagiere und stellen sich somit über geltendes europäisches Recht. Das Motiv dahinter ist offensichtlich. Da der Normalverbraucher seine Rechte nur unzureichend kennt und selten rechtliche Schritte gegen einen Konzern einleitet, entziehen die Unternehmen sich so den fälligen Zahlungen.
Diese ungerechte Praxis der Airlines muss unterbunden werden. Der Schutz der Verbraucher darf auf keinen Fall durch große Unternehmen umgangen werden. Bei AirHelp erfahren wir täglich von unseren Kunden, wie schwer es ist, eine Entschädigungszahlung ohne Hilfe bei einer Fluggesellschaft durchzusetzen. Daher verhelfen wir seit sechs Jahren weltweit Passagieren zu ihrem Recht und ziehen, wenn nötig, auch für sie vor Gericht.”
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.
Weitere Informationen stehen unter folgendem Link bereit: www.airhelp.com/de-at/fluggastrechte
Alle relevanten Daten der Analyse stehen in der nachfolgenden Tabelle zur Verfügung:
| Rang | Fluggesellschaft | Anteil zu Unrecht
abgewiesener Entschädigungen |
| 1 | Easyjet | 96% |
| 2 | Aeroflot | 89% |
| 3 | Swiss | 74% |
| 4 | Turkish Airlines | 66% |
| 5 | Lufthansa | 51% |
| 6 | KLM | 42% |
| 7 | British Airways | 37% |
| 8 | Wizz Air | 33% |
| 9 | Austrian Airlines | 25% |
| 10 | Eurowings | 21% |
| Durchschnitt | 53% |
Tabelle 1: Zu Unrecht abgewiesene Entschädigungsforderungen von zehn der größten Airlines in Österreich (Analysezeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018)